Hausbesuche
Alter, Art der Behinderung oder Verletzung machen es aus medizinischer Sicht notwendig, dass wir bei Ihnen Hausbesuche durchführen.
Der Hausbesuch wird nur dann ärztlich verordnet, wenn der Patient aus medizinischen Gründen keine Praxis aufsuchen kann. Das heisst: Die Krankenkassen bezahlen den Hausbesuch nur dann, wenn der verordnende Arzt diesen verschreibt.
Natürlich besteht auch die Möglichkeit, bei einem vom Arzt verordneten Rezept, die Gebühren für einen Hausbesuch selber zu tragen, wenn dieser nicht verordnet worden ist.
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