Heilpraktiker für Physiotherapie
Es ist seit 2009 bundesweit möglich, mit einer gegenständlich beschränkten (sektoralen) Heilpraktikererlaubnis die Physiotherapie als eigenständigen und abgrenzbaren Heilberuf auszuüben. Ohne Zuweisung durch einen Arzt oder (allgemeinen) Heilpraktiker.
Diese Kassenabrechnung setzt weiterhin voraus, dass die Behandlung aufgrund und nur im Umfang einer ärztlichen Verordnung stattfindet. Die Kassenzulassung für diesen Tätigkeitsbereich als Heilberufler wird wohl durch die sektorale Heilpraktikererlaubnis nicht aufgehoben. Die Kostenerstattung durch private Krankenkassen und die Beihilfestellen sind vertragsabhängig möglich. Patienten sollten nachfragen.
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