Heilpraktiker für Physiotherapie

Es ist seit 2009 bundesweit möglich, mit einer gegenständlich beschränkten (sektoralen) Heilpraktikererlaubnis die Physiotherapie als eigenständigen und abgrenzbaren Heilberuf auszuüben. Ohne Zuweisung durch einen Arzt oder (allgemeinen) Heilpraktiker.

Diese Kassenabrechnung setzt weiterhin voraus, dass die Behandlung aufgrund und nur im Umfang einer ärztlichen Verordnung stattfindet. Die Kassenzulassung für diesen Tätigkeitsbereich als Heilberufler wird wohl durch die sektorale Heilpraktikererlaubnis nicht aufgehoben. Die Kostenerstattung durch private Krankenkassen und die Beihilfestellen sind vertragsabhängig möglich. Patienten sollten nachfragen.

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Unsere Leistungen

Unsere Leistungen richten sich nach Ihren Bedürfnissen. Egal welche Behandlung sie benötigen, durch unsere umfangreichen Therapien sind Sie bei uns in guten Händen.

Zertifizierung

Alle unsere Mitarbeiter werden permanent fort- und weitergebildet. Dabei ist jede Leistung zertifizierungspflichtig und garantiert immer ein hohes Niveau an Qualität und Verlässlichkeit.

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